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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96 (https://dejure.org/1999,8152)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.1999 - L 17 U 181/96 (https://dejure.org/1999,8152)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - L 17 U 181/96 (https://dejure.org/1999,8152)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines Arbeitsunfalles; Abhängiges Beschäftigungsverhältnis; Fremdwirtschaftliche Zweckbestimmung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein UV-Schutz gemäß § 539 Abs. 2 RVO für eine LKW-Begleitung nur aus Freundschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist für die Anwendung des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO entscheidend, daß es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht (s. BSGE 5, 168, 171; 14, 1; 19, 117; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15; s.a. die Zusammenstellung bei Brackmann a.a.O., S. 475 n).

    Auch Gefälligkeitsdienste schließen daher allein den Versicherungsschutz nicht von vornherein aus (BSGE 5, 168, 172; 18, 143, 147; BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 43, 55; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15; Brackmann a.a.O., S. 475 t ff.).

    Es muß sich aber um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).

    Vielmehr muß die Verrichtung nach ihrer Art und nach den Umständen, unter denen sie gleistet worden ist, einer Tätigkeit aufgrund eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses der in § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO bezeichneten Art ähneln (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119 m.w.N.; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).

    Die isolierte Betrachtung der einzelnen Verrichtung reicht allein nicht aus, um die Tätigkeit als arbeitnehmerähnlich zu kennzeichnen (BSGE 31, 275, 277; 57, 91, 92; BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 43, 49, 55, 134; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).

    Andernfalls wäre nahezu jede auch nur vorübergehende und noch so geringfügige Tätigkeit versichert und damit fast jeder Unfall bei jedweder Tätigkeit ein versicherter Arbeitsunfall (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 49; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).

    Das würde aber dem sich aus der Entstehungsgeschichte des § 539 Abs. 2 RVO ergebenden Sinn und Zweck dieser Vorschrift widersprechen (s. BSG, Urteil vom 15.12.1977 - 8 RU 42/77 - USK 77246; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).

    Wie bei allen Zurechnungsentscheidungen sind die gesamten Umstände des Einzelfalles zu beachten (vgl. z.B. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).

  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 30.06.1993 - 2 RU 40/92 - darauf abgestellt, ob die unfallbringende Handlung entsprechend den allgemeinen, auch für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO geltenden Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung in einem inneren Zusammenhang mit dem in Betracht kommenden Unternehmen gestanden hat.

    Erst dann, wenn nach einer solchen Gesamtbetrachtung die erforderliche Handlungstendenz durch die festgestellten Umstände derart bestätigt wird, daß diese Handlungstendenz entweder außer jedem Zweifel steht oder zumindest nach einer gesonderten Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens erwiesen ist, gewinnt der Satz, daß es auf die sonstigen Beweggründe für das Handeln nicht ankommt, zutreffende Aussagekraft (BSG, Urteil vom 30.06.1993 a.a.O.).

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist für die Anwendung des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO entscheidend, daß es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht (s. BSGE 5, 168, 171; 14, 1; 19, 117; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15; s.a. die Zusammenstellung bei Brackmann a.a.O., S. 475 n).

    Auch Gefälligkeitsdienste schließen daher allein den Versicherungsschutz nicht von vornherein aus (BSGE 5, 168, 172; 18, 143, 147; BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 43, 55; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15; Brackmann a.a.O., S. 475 t ff.).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
    Vielmehr muß die Verrichtung nach ihrer Art und nach den Umständen, unter denen sie gleistet worden ist, einer Tätigkeit aufgrund eines (abhängigen) Beschäftigungsverhältnisses der in § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO bezeichneten Art ähneln (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119 m.w.N.; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).

    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Tun verbundenen Handlungstendenz ausschlaggebende Bedeutung zu (BSG a.a.O.; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).

  • BSG, 15.12.1977 - 8 RU 42/77

    Anspruch auf Entschädigung für die Folgen eines Unfalls beim Ausführen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
    Das würde aber dem sich aus der Entstehungsgeschichte des § 539 Abs. 2 RVO ergebenden Sinn und Zweck dieser Vorschrift widersprechen (s. BSG, Urteil vom 15.12.1977 - 8 RU 42/77 - USK 77246; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
    Verfolgt nämlich eine Person mit solchem Verhalten in Wirklichkeit wesentlich allein ihre Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG a.a.O. mit Hinweis auf sein Urteil vom 25.11.1992 - 2 RU 48/91 - in HV- Info 1993, 305 = BAGUV RdSchr. 12/93).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
    Das gilt nicht nur für die unmittelbar zum Unfall führende Verrichtung, sondern es ist vielmehr auf das Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens abzustellen (BSG a.a.O. und BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8).
  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 63/83

    Versicherungsschutz - Selbsternten gekauften Obstes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
    Die isolierte Betrachtung der einzelnen Verrichtung reicht allein nicht aus, um die Tätigkeit als arbeitnehmerähnlich zu kennzeichnen (BSGE 31, 275, 277; 57, 91, 92; BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 43, 49, 55, 134; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).
  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist für die Anwendung des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO entscheidend, daß es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht (s. BSGE 5, 168, 171; 14, 1; 19, 117; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15; s.a. die Zusammenstellung bei Brackmann a.a.O., S. 475 n).
  • BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68

    Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96
    Die isolierte Betrachtung der einzelnen Verrichtung reicht allein nicht aus, um die Tätigkeit als arbeitnehmerähnlich zu kennzeichnen (BSGE 31, 275, 277; 57, 91, 92; BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 43, 49, 55, 134; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).
  • BSG, 26.04.1963 - 2 RU 242/59

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Abpflückens geringer Obstmengen zum

  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 174/60

    Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit - Verwertung eines ärztlichen Gutachtens als

  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77

    Versicherungsschutz - Beaufsichtigung eines Kindes - Verwandtschaft - Familiäre

  • LSG Hamburg, 27.06.2006 - L 3 U 3/05

    Streit um Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen

    Erst dann, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die erforderliche Handlungstendenz durch die festgestellten Umstände derart bestätigt wird, dass diese Handlungstendenz entweder außer jedem Zweifel steht oder zumindest nach einer gesonderten Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens erwiesen ist, kann Versicherungsschutz angenommen werden ( vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 1999 - L 17 U 181/96 - ).
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